Gesetze / Maler- und Lackiererausbildungsverordnung
MalerLackAusbV§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
Stand: 01.08.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MalerLackAusbV%202021/4#abs-1 (1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MalerLackAusbV%202021/4#abs-2 (2) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/MalerLackAusbV%202021/4#abs-3 (3) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung sind:
Die Vermittlung der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach Satz 1 Nummer 2 und 4 bis 7 erfolgt im Zusammenhang mit der Vermittlung anderer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des Maler- und Lackiererhandwerks.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/MalerLackAusbV%202021/4#abs-4 (4) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Energieeffizienz- und Gestaltungstechnik sind:
Die Vermittlung der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach Satz 1 Nummer 3 bis 7 erfolgt im Zusammenhang mit der Vermittlung anderer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des Maler- und Lackiererhandwerks.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/MalerLackAusbV%202021/4#abs-5 (5) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege sind:
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/MalerLackAusbV%202021/4#abs-6 (6) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Bauten- und Korrosionsschutz sind:
Permalink zu Abs. 7recht.nulegal.eu/gesetze/MalerLackAusbV%202021/4#abs-7 (7) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Ausbautechnik und Oberflächengestaltung sind:
Die Vermittlung der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach Satz 1 Nummer 2 bis 6 erfolgt im Zusammenhang mit der Vermittlung anderer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des Maler- und Lackiererhandwerks.
Permalink zu Abs. 8recht.nulegal.eu/gesetze/MalerLackAusbV%202021/4#abs-8 (8) Die Berufsbildpositionen, die im Zusammenhang mit den in Absätzen 2 bis 7 genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten zu vermitteln sind, sind: